Handy RufnummernmitnahmeViele Mobilfunkkunden schrecken immer noch vor einem Wechsel zu einem anderen Handyanbieter zurück, weil sie Angst haben, ihre alte Handyrufnummer zu verlieren. Dabei ist es inzwischen sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass es jedem Nutzer ermöglicht werden muss, seine Rufnummer zu einem anderen Mobilfunk Provider mitzunehmen. Allerdings gilt es bei der Nummernportierung einige Dinge zu beachten und eigenhändig zu erledigen, was wiederum abschreckend wirken kann.

Um jedoch auch nach dem Wechsel zu einem neuen Handyprovider weiterhin unter der bekannten Rufnummer erreichbar zu bleiben, lohnt es durchaus, sich die Mühe zu machen. Zumal der Vorgang leichter ist, als oft fälschlich angenommen wird. Denn auch hier ist es erneut das ausreichende Maß an Information, welches das Vorhaben deutlich vereinfacht.

Wer seinen Mobilfunkanbieter wechseln und seine alte Rufnummer mitnehmen möchte, muss zunächst den alten Handyvertrag fristgerecht kündigen und dem vormaligen Anbieter mitteilen, dass die Nummer behalten werden soll. Dazu reicht es aus, den Wunsch der Rufnummernmitnahme im Kündigungsschreiben zu vermerken. Es ist aber auch möglich, die Freigabe der Nummer im Nachhinein zu beantragen, zumindest solange der Handyvertrag noch nicht vollständig ausgelaufen ist.

Nach den Bestimmungen des neuen Telekommunikationsgesetzes vom 10. Mai 2012 ist jeder Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, die Nummer auf Wunsch des Kunden schnellstmöglich nach erfolgter Kündigung des Handyvertrags freizugeben und für die restliche Vertragslaufzeit eine neue Nummer zur Übergangsnutzung bereitzustellen. Somit kann die alte Nummer direkt übertragen werden, sobald ein neuer Handyvertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen wird. Wichtig: Auch hier muss der Wunsch auf Portierung angegeben werden, inzwischen wird aber in den meisten Online-Shops der Mobilfunkprovider während der Buchung bereits auf die Portierungsmöglichkeit hingewiesen, sodass sie nicht noch einmal separat beantragt werden muss.

Abschließend ist dann noch eine Gebühr an den alten Handyanbieter zu entrichten, welche meist zwischen 25 Euro und 30 Euro beträgt. Diese Summe lässt sich jedoch oft wieder auffangen, da viele Mobilfunkanbietern Neukunden eine Gutschrift gewähren, wenn sie ihre alte Rufnummer mitnehmen.