SmartphoneNoch vor einigen Jahren waren die Begriffe SIM-Lock sowie Net-Lock recht verbreitet und ihre Bedeutung einem Großteil der Mobilfunknutzer bekannt. Inzwischen handelt es sich jedoch um eher seltene Phänomene, die aber trotzdem eine wichtige Rolle bei der Handyvertrag Kündigung spielen können. Und zwar dann, wenn es um die Weiternutzung von Vertragshandys geht.

Mobilfunk Provider bieten Handys und Smartphones, die in Kombination mit einem Tarif gebucht werden, oft zu vergünstigten Preisen an. Heutzutage wird diese Subvention selten an eine weitere Bedingung als die vertragliche Bindung geknüpft, zumindest im Segment der Laufzeitverträge.

Ein Prepaid Handy oder Smartphone kann allerdings mit einer Sperre belegt sein, sodass es nur mit einer SIM-Karte des Mobilfunkproviders von dem es erworben wurde nutzbar ist. Diese Sperre wird als SIM-Lock bezeichnet und ist unter anderen bei großen deutschen Handprovidern wie Vodafone gebräuchlich. Der SIM-Lock lässt sich aber entweder gegen eine einmalige Gebühr oder aber nach einer gewissen Zeitspanne – meist 2 Jahre – kostenfrei durch den Anbieter entsperren. Neben zwielichtigen Lösungen sollte man sich natürlich ausschließlich auf legale Möglichkeiten einen SIM-Lock zu entfernen konzentrieren.

Handys oder Smartphones, die zu einem Laufzeit-Tarif erworben wurden, werden wie bereits erwähnt nur selten gesperrt und können somit theoretisch auch unabhängig vom ursprünglichen Händler genutzt werden, etwa nach der Handyvertrag Kündigung bei einem neuen Tarif-Provider. Es gibt jedoch Ausnahmen, die zwar nur wenige Geräte-Modelle, dafür allerdings viele Nutzer betreffen. Der Grund dafür ist, dass vor allem besonders verkaufsstarke Handys und Smartphones – wie etwa das jeweils neueste Modell des iPhones von Apple – mit einem sogenannten Net-Lock versehen werden. Dieser bindet das Gerät an ein bestimmtes Mobilfunknetz, sodass eine beliebige Tarifanbieter-Wahl nicht möglich ist.

Auch hier gibt es die Möglichkeit, die Sperre aufheben zu lassen, allerdings erfolgt diese erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und auf expliziten Hinweis durch den Kunden. Wer sein altes Handy oder Smartphone also auch nach dem Anbieterwechsel weiter nutzen möchte, sollte zunächst in Erfahrung bringen, ob das Gerät an einen SIM- oder Net-Lock gebunden ist.