Laufzeit HandyvertragFür das mobile Telefonieren und Surfen stehen allgemein zwei Angebots-Varianten zur Auswahl: Die Prepaid SIM-Karte oder der Festvertrag. Wer sich für letzteres entscheidet, dem stehen üblicherweise viel mehr Möglichkeiten offen, sowohl bezüglich der nutzbaren Dienstleitungen als auch wenn es um die Inanspruchnahme des Handy- und Smartphone-Angebots des jeweiligen Mobilfunk Providers geht. Dafür ist jedoch die Flexibilität sehr stark eingeschränkt, zumindest, wenn es um die Dauer der Angebotsnutzung geht. Denn während ein Prepaid Kunde jederzeit zu einem anderen Handy Anbieter mit möglicherweise besseren Konditionen wechseln kann, bleibt der Kunde mit Festvertrag für einen bestimmten Zeitraum an seinen Mobilfunkanbieter gebunden.

Eine Handyvertrag Kündigung ist somit immer erst dann möglich, wenn die Vertragsdauer endet. Ein klassischer Vertrag im Mobilfunk Bereich wird mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Dieser Zeitraum ist bindend und die Möglichkeit, den Handyvertrag vor Ablauf dieser zwei Jahre zu beenden, wird nur in Sonderfällen, wie beispielsweise dem Umzug ins Ausland oder der Privatinsolvenz, gewährt.

Seit geraumer Zeit bieten Mobilfunkprovider jedoch auch Festverträge mit kürzeren Laufzeiten an. Weniger verbreitet ist hier die 12-monatige Vertragsbindung. Sie ist oftmals nur bei Sondertarifen oder speziellen Aktions-Angeboten wählbar.

Bei weitestgehend allen Mobilfunkanbietern ist es allerdings möglich, einen Handyvertrag ohne Mindestlaufzeit abzuschließen, wobei diese Bezeichnung nicht ganz wörtlich zu nehmen ist. Ohne Mindestlaufzeit bedeutet vielmehr den Vertragsabschluss für die Dauer eines Monats oder mindestens 4 Wochen. Danach kann jedoch jederzeit die Kündigung des Handyvertrags erfolgen.

Ganz ohne Ausgleich ist dieses Zugeständnis an Flexibilität jedoch nicht zu haben. Viele Mobilfunk Provider knüpfen Angebote ohne feste Vertragslaufzeit an eine oder mehrere Bedingungen. So gibt es bei Kombi-Angeboten aus Tarif und Handy oder Smartphone oftmals eine andere Geräteauswahl – meist ohne die neuesten Modelle – oder aber die Kombination von Tarif und Gerät ist gar nicht möglich.

Weiterhin können Handyverträge ohne Mindestlaufzeit auch preislich abweichen, sodass entweder die Einrichtungsgebühr oder die monatlichen Kosten höher sind als bei 24-monatiger Bindung.

Darüber hinaus ist es üblich, dass bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit Aktions-Vorteile nur teilweise oder gar nicht gewährt werden.