Handyvertrag verlängernNicht immer wird ein Handyvertrag zum Ende der Laufzeit hin gekündigt. Sei es, weil der Nutzer mit seinem Tarif zufrieden ist und ihn weiterühren möchte, sei es, weil schlichtweg vergessen wurde, eine Handyvertrag Kündigung vorzunehmen oder sei es, weil die gesetzliche Handyvertrag Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

In diesem Fällen wird das Vertragsverhältnis nicht einfach beendet, sondern die Mindestlaufzeit automatisch verlängert. Das bedeutet natürlich auch, dass weiterhin zu bisherigen Konditionen mobil telefoniert und, wenn Teil des Tarifs, im Internet gesurft werden kann und nicht etwa die Leitung unterbrochen wird. Aber in erster Line heißt das für den Nutzer, dass er erneut und völlig legitim für eine bestimmte Zeitspanne an den Handy Provider gebunden ist.

Wie lange der Handyvertrag bei einer automatischen Verlängerung weitergeführt werden muss, hängt von dessen ursprünglicher Mindestlaufzeit ab. Bei einer Bindung von 24 Monaten verlängert sich der Handyvertrag ohne Kündigung um weitere 12 Monate. Erfolgt auch danach keine Handyvertrag Kündigung, werden weitere 12 Monate angehängt und so weiter.

Gleiches gilt für Handyverträge, die für die Dauer von 12 Monaten geschlossen werden. Ohne Kündigung erfolgt immer wieder die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.

Anders sieht es wiederum bei einem Handyvertrag ohne Mindestlaufzeit aus. Ein solches Vertragsverhältnis ist im Grunde nur deshalb möglich, weil es auf dem Prinzip der automatschen Verlängerung beruht und einen Monat bzw. 4 Wochen nach Abschluss des Handyvertrags nicht sofort alle Dienstleistungen eingestellt werden.

Stattdessen wird der Vertragszeitraum immer wieder automatisch um einen weiteren Monat bzw. weitere 4 Wochen erweitert. Dies gilt allerdings nur bei entsprechender Kündigungsfrist. Sollte diese, wie es tatsächlich der Fall sein kann, trotz Vertragsbindung ohne Mindestlaufzeit statt einen Monat (bzw. vier oder zwei Wochen) insgesamt 3 Monate betragen, muss der Handyvertrag bei nicht eingehaltener Kündigungsfrist eben diese 3 Monate lang weitergeführt werden. Daher sollte auch bei Handyverträgen ohne feste Bindung vor Abschluss genauestens auf die Kündigungsbedingungen geachtet werden.